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BETREUUNGSVERFÜGUNG
Was regelt die Betreuungsverfügung?
Mit Hilfe der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche äußern, sofern Sie gesundheitlich zum Betreuungsfall werden.
Diese Wünsche werden vom Gericht grundsätzlich geprüft und normalerweise auch berücksichtigt.
Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht gewährt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht. Nur durch die Vorsorgevollmacht kann eine rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt werden.

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