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BETREUUNGSVERFÜGUNG

Eine Betreuungsverfügung ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person (der Verfügende) im Voraus festlegt, wer sie rechtlich vertreten soll, falls sie aufgrund von Krankheit, Alter oder Unfall ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Sie dient dazu, die rechtliche Betreuung individuell zu gestalten und möglichst nach den eigenen Vorstellungen zu sichern.

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Inhalt und Zweck der Betreuungsverfügung

 

Benennung eines Betreuers: Sie können festlegen, wer im Betreuungsfall vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll. Ebenso können Sie angeben, wen Sie ausdrücklich nicht als Betreuer wünschen.

Anweisungen für den Betreuer: Sie können Wünsche äußern, wie der Betreuer Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln soll (z. B. Wohnort, medizinische Behandlung, Vermögensverwaltung).

Ergänzung zu gesetzlichen Vorgaben: Die Betreuungsverfügung ergänzt die gesetzlichen Regelungen, nach denen ein Gericht im Betreuungsfall entscheidet, und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche vorrangig berücksichtigt werden.

Vorteile einer Betreuungsverfügung

  1. Sie behalten Einfluss darauf, wer als Betreuer eingesetzt wird.

  2. Sie vermeiden, dass das Gericht jemanden auswählt, den Sie nicht wünschen.

  3. Ihre Wünsche und Bedürfnisse werden in die Entscheidungen Ihres Betreuers einbezogen.

Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich verfasst, klar formuliert und bestenfalls regelmäßig aktualisiert werden. 

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