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Daher ist es sinnvoll und notwendig, dass der Bevollmächtigte zu den wichtigsten zu regelnden Punkten entsprechende Handlungsanweisungen verfasst, damit die Vollmachten nicht „ins Leere laufen“. Somit ist gewährleistet, dass die Wünsche des Vollmachtgebers berücksichtigt und auch wirkungsvoll umgesetzt werden können.

 

Nur so ist gewährleistet, dass der Bevollmächtigte in „Ihrem Sinn“ handeln kann und dass die getroffenen Verfügungen auch entsprechend zum Tragen kommen.

 

So kann z.B. festgelegt werden:

  • wer sich um das/die Haustier(e) kümmern soll,

  • wer nach den pflegebedürftigen Angehöre schaut. Welche Maßnahmen sind zu treffen?

  • was ist im Einzelnen im privaten oder geschäftlichen Bereich zu tun, um das „System am Leben“ zu erhalten

  • u. v. m.

 

Diese und viele weitere individuelle Überlegungen sollen daher schriftlich zu Papier gebracht werden. Es ist durchaus sinnvoll, dies in handschriftlicher Form vorzunehmen, um tatsächlich zu dokumentieren, dass dies die Anweisungen oder die Wünsche des Vollmachtgebers sind.

 

Sind weitere wichtige Angelegenheiten zu regeln oder sollen bestimmte Dinge berücksichtigt werden, so fassen Sie dies schriftlich im Einzelnen zusammen und legen diese in Ihrem Notfallordner in Register 5 ab.

 

Je besser und detaillierter Sie Ihre Anweisungen oder Wünsche schriftlich verfassen, desto eher ist gewährleistet, dass es zu keinem Chaos oder Familienstreit kommt.

HANDLUNGSANWEISUNGEN

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In der Regel werden in den Verfügungen nur „Oberbegriffe“ oder allgemein gehaltene Tätigkeitsbereiche für den möglichen Betreuer genannt.

 

Da aber im Normalfall der Bevollmächtigte die finanzielle Struktur des Vollmachtgebers nicht kennt, ist es für ihn sehr schwierig, z.B. im Falle eines finanziellen Engpasses die richtige wirtschaftliche Entscheidung für den Vollmachtgeber zu treffen.

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