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PATIENTENVERFÜGUNG
In einer Patientenverfügung kann jeder Volljährige festlegen, wie er zu einem späteren Zeitpunkt von den Ärzten bzw. dem ärztlichen Personal behandelt und versorgt werden möchte, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen eigenständig zu äußern.
Damit eine Patientenverfügung auch rechtlich wirksam ist, muss diese Verfügung unter anderem schriftlich abgefasst und handschriftlich unterschrieben werden.
Es empfiehlt sich die Patientenverfügung regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen.
Möglicherweise hat sich die persönliche Einstellung gegenüber Leben, Krankheit und Sterben oder der Gesundheitszustand des Vollmachtgebers geändert, sodass eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden muss.

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