PATIENTENVERFÜGUNG
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen, falls Sie nicht mehr selbst dazu in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Sie richtet sich an Ärzte, Pflegepersonal und ggf. Ihren rechtlichen Vertreter (z. B. einen Bevollmächtigten oder Betreuer).

Zweck der Patientenverfügung
Der Hauptzweck einer Patientenverfügung ist, Ihren persönlichen Willen in Bezug auf medizinische Behandlungen klar und verbindlich zu machen. So wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können – z. B. aufgrund von:
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Bewusstlosigkeit
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schwerer Krankheit
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Demenz oder
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einer Notfallsituation
Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?
In der Patientenverfügung legen Sie fest:
1. Medizinische Maßnahmen
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Ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen (z. B. künstliche Beatmung, Ernährung durch Magensonde, Dialyse).
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Ob bestimmte Behandlungen gewünscht sind, wie Schmerz- oder Palliativmedizin.
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Maßnahmen bei schweren, aussichtslosen Krankheitsverläufen.
2. Spezifische Wünsche
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Umgang mit Wiederbelebung (Reanimation).
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Zustimmung oder Ablehnung von bestimmten Medikamenten, Operationen oder Therapien.
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Entscheidung über den Einsatz von Intensivmedizin bei unheilbaren Krankheiten
3. Pflege und Betreuung
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Wünsche zur Unterbringung (z. B. Pflegeheim, Hospiz).
Anweisungen zu psychologischer oder seelsorgerischer Unterstützung
Voraussetzungen für eine gültige Patientenverfügung
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Geschäftsfähigkeit: Sie müssen zum Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig sein.
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Schriftliche Form: Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt und unterschrieben sein.
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Klarheit: Ihre Wünsche müssen eindeutig formuliert sein, damit sie von Ärzten und Pflegekräften verständlich und umsetzbar sind.
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Aktualität: Regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung erhöht die Verbindlichkeit, da sie dann Ihren aktuellen Willen widerspiegelt.
Vorteile der Patientenverfügung
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Selbstbestimmung: Sie behalten die Kontrolle über medizinische Entscheidungen, auch wenn Sie diese selbst nicht mehr treffen können.
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Entlastung der Angehörigen: Ihre Familie und Freunde müssen keine schwerwiegenden Entscheidungen für Sie treffen.
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Rechtsverbindlichkeit: Ärzte und Pflegepersonal sind an Ihre schriftlichen Anweisungen gebunden.