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PFLEGEFALLUNTERSTÜTZUNG
Wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt, ist es für alle Angehörige meist ein Schock. Als pflegebedürftig gelten Personen, die
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wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfe bedürfen,
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für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Hilfe bedürfen,
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in erheblichem oder höheren Maß der Hilfe bedürfen.
Für die Gewährung von Leistungen wird die pflegebedürftige Person einer der festgelegten Pflegestufen zugeordnet

Um mit dieser Situation richtig umzugehen, ist es hilfreich, dass man sich im Vorfeld gut informiert, um ggf. entsprechend handeln zu können.
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