PFLEGEFALLUNTERSTÜTZUNG
Wenn die Pflege eines nahestehenden Menschen plötzlich zum zentralen Thema im Leben wird, bringt das den Alltag der gesamten Familie oft massiv durcheinander. Diese neue Situation stellt alle Beteiligten vor große organisatorische, psychische und finanzielle Herausforderungen. Damit Sie in dieser schwierigen Zeit nicht alleine sind, stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Unser
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Beratungs- und Antragsservice für Angehörige zur Beantragung gesetzlicher Pflegeleistungen
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ist eine wertvolle Dienstleistung für Familienmitglieder, die Pflege für einen nahestehenden Menschen organisieren müssen. Der Service bietet Angehörigen eine umfassende Unterstützung und Beratung zu den verfügbaren Pflegeleistungen und hilft ihnen dabei, den oft komplexen Antragsprozess zu durchlaufen.
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Leistungsbeschreibung:
1. Erstberatung und Bedarfsanalyse
Zu Beginn erhalten Angehörige eine umfassende Erstberatung, um den Pflegebedarf und die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person zu ermitteln. Die Beraterklären über die verschiedenen gesetzlichen Pflegeleistungen auf, wie z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. So kann gemeinsam festgestellt werden, welche Leistungen infrage kommen.
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2. Unterstützung bei der Antragstellung
Der Service begleitet Angehörige bei der Antragstellung der jeweiligen Leistungen und hilft ihnen, die notwendigen Dokumente und Informationen vorzubereiten. Die Berater
stehen für die Beantwortung von Fragen bereit und stellen sicher, dass alle Anforderungen für eine erfolgreiche Beantragung erfüllt sind.
3. Hilfe bei der Vorbereitung des Pflegegutachtens
Damit die pflegebedürftige Person den richtigen Pflegegrad erhält, unterstützt der Service bei der Vorbereitung auf das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes (MD). Dazu gehören Tipps zur optimalen Darstellung des Pflegebedarfs sowie eine Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch.
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4. Prüfung und Nachverfolgung der Anträge
Nachdem die Anträge eingereicht wurden, verfolgt der Service den Bearbeitungsstand und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Falls es zu Verzögerungen oder Rückfragen seitens der Pflegekasse kommt, unterstützen die Berater
bei der Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
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5. Information über weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Der Service informiert Angehörige auch über zusätzliche Entlastungsangebote, wie Entlastungsbeträge oder zusätzliche Hilfsmittel, die über die Pflegekasse finanziert werden können. Angehörige erhalten hier wichtige Tipps, wie sie zusätzliche Unterstützungsleistungen beantragen oder kombinieren können.
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6. Laufende Betreuung und Anpassung der Pflegeleistungen
Falls sich der Pflegebedarf verändert, steht der Service den Angehörigen weiterhin zur Seite und hilft bei der Beantragung von Anpassungen der Pflegeleistungen. Diese laufende Betreuung ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person stets den optimalen Umfang an Pflege und Unterstützung erhält.
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Vorteile des Dienstleistungsangebots
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Entlastung für Angehörige: Der Service nimmt den Angehörigen den bürokratischen Aufwand ab, wodurch diese sich auf die persönliche Betreuung ihrer Liebsten konzentrieren können.​
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Schneller Zugang zu Pflegeleistungen: Durch die fachkundige Unterstützung können Pflegeleistungen effizienter und zügiger beantragt werden.
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Professionelle Unterstützung: Die Berater​ sind auf das Pflegeversicherungssystem spezialisiert und kennen die Abläufe und Anforderungen genau.
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Ein solcher Service hilft Angehörigen, die gesetzlichen Pflegeleistungen optimal zu nutzen und sorgt für mehr Sicherheit im Pflegealltag.
Die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf Pflege angewiesen sind. Sie wurde 1995 eingeführt und ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten.
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Hier sind die wichtigsten Leistungen und Erklärungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung:
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1. Einstufung in Pflegegrade
Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade, die den individuellen Pflegebedarf widerspiegeln. Der Pflegegrad bestimmt den Umfang der Leistungen:
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Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
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Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anhand eines Punktesystems, das verschiedene Lebensbereiche bewertet (z. B. Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten).
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2. Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden, erhalten monatlich ein Pflegegeld. Dieses Geld dient als finanzielle Unterstützung für die pflegenden Angehörigen.
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Beispiel (Stand 2023):
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Pflegegrad 2: 316 € monatlich
Pflegegrad 3: 545 € monatlich
Pflegegrad 4: 728 € monatlich
Pflegegrad 5: 901 € monatlich
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3. Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegedienste, die in der häuslichen Umgebung helfen (z. B. Grundpflege, Betreuung, Hilfe im Haushalt). Die Höhe der Sachleistungen ist abhängig vom Pflegegrad und deckt nur bestimmte Leistungen ab.
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Beispiel:
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Pflegegrad 2: Bis zu 724 € monatlich
Pflegegrad 3: Bis zu 1.363 € monatlich
Pflegegrad 4: Bis zu 1.693 € monatlich
Pflegegrad 5: Bis zu 2.095 € monatlich
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4. Kombinationsleistungen
Bei Kombinationsleistungen kann das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden, falls Pflegebedürftige sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst betreut werden. Das Pflegegeld wird dabei anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel der Sachleistung in Anspruch genommen wird.
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5. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Diese Leistungen unterstützen, wenn die Pflegeperson für kurze Zeit ausfällt (z. B. durch Krankheit oder Urlaub).
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Kurzzeitpflege: Pflege in einer stationären Einrichtung für maximal acht Wochen im Jahr (bis zu 1.774 € pro Jahr).
Verhinderungspflege: Pflegevertretung durch andere Personen, z. B. bei kurzfristiger Verhinderung der Pflegeperson, für maximal sechs Wochen im Jahr (bis zu 1.612 € pro Jahr).
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6. Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)
Diese Form der Pflege entlastet pflegende Angehörige tagsüber oder nachts. Sie ermöglicht Betreuung in speziellen Pflegeeinrichtungen, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend ist. Die Höhe der Leistung ist ebenfalls vom Pflegegrad abhängig und kann zusätzlich zu den ambulanten Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
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7. Vollstationäre Pflege
Für Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung abhängig vom Pflegegrad einen festgelegten Zuschuss zu den Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen allerdings selbst getragen werden.
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Beispiel (monatliche Unterstützung):
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Pflegegrad 2: Bis zu 770 €
Pflegegrad 3: Bis zu 1.262 €
Pflegegrad 4: Bis zu 1.775 €
Pflegegrad 5: Bis zu 2.005 €
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8. Entlastungsbetrag
Zusätzlich können alle Pflegebedürftigen monatlich einen Entlastungsbetrag von 125 € in Anspruch nehmen. Dieser Betrag kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, wie etwa Unterstützung im Haushalt oder begleitende Betreuung.
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9. Hilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten für Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Inkontinenzprodukte) und trägt bis zu 4.000 € für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung bei, um die Wohnung für die Pflegebedürftigen besser zugänglich zu machen.
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Zusammenfassung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bieten finanzielle Unterstützung in vielen Bereichen der Pflege. Die Höhe und Art der Leistungen richten sich dabei nach dem Pflegegrad und der jeweiligen Situation der pflegebedürftigen Person. Ziel der Pflegeversicherung ist es, den Pflegebedürftigen ein möglichst selbstständiges und würdevolles Leben zu ermöglichen und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen zu entlasten.