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SORGERECHTSVERFÜGUNG

Was soll mit den Kindern geschehen, wenn den Eltern etwas zustößt?

Wer soll sich um sie kümmern?

Wer kümmert sich um ein evtl. Erbe und verwaltet es?

 

Die Sorgerechtsverfügung ist ein Vorschlag an das Familiengericht, wenn Sie infolge eines Unfalls z.B. im Koma liegen oder aufgrund eines Todesfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihre minderjährigen Kinder zu versorgen.

 

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Das Gericht wird im Leistungsfalle nach den Kriterien des Kinderwohles entscheiden. Es kann in begründeten Fällen von dieser Verfügung abweichen, wenn nach Einschätzung des Gerichtes dies dem Wohl des Kindes besser entspricht. Sinnvoll ist es daher, neben der ausgewählten Person eine weitere zu benennen.

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Sollten Sie sich dafür entscheiden, dass die Personensorge und die evtl. Vermögenssorge von unterschiedlichen Personen vorgenommen werden, so müssen die gewünschten Personen für die jeweilige Sorge extra benannt werden.

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