VORSORGE / GENERALVOLLMACHT
Wofür kann eine Vorsorgevollmacht genutzt werden?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie die bevollmächtigte Person ermächtigen, Entscheidungen in folgenden Bereichen zu treffen:
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1. Gesundheitsangelegenheiten
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Entscheidungen über medizinische Behandlungen und Eingriffe.
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Zustimmung oder Ablehnung von Operationen.
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Vertretung gegenüber Ärzten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.​
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2. Finanzielle und wirtschaftliche Angelegenheiten
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Verwaltung von Konten, Zahlung von Rechnungen, Abwicklung von Bankgeschäften.
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Abschluss oder Kündigung von Verträgen (z. B. Mietverträge).
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Verwaltung von Vermögen, Immobilien oder Schulden.
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3. Behördliche und rechtliche Angelegenheiten
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Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten.
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​4. Wohnangelegenheiten
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Entscheidungen über den Umzug in ein Pflegeheim.
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Verwaltung oder Kündigung des Mietverhältnisses.
