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VORSORGE / GENERALVOLLMACHT

Wofür kann eine Vorsorgevollmacht genutzt werden?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie die bevollmächtigte Person ermächtigen, Entscheidungen in folgenden Bereichen zu treffen:

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1. Gesundheitsangelegenheiten

  • Entscheidungen über medizinische Behandlungen und Eingriffe.

  • Zustimmung oder Ablehnung von Operationen.

  • Vertretung gegenüber Ärzten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.​

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2. Finanzielle und wirtschaftliche Angelegenheiten

  • Verwaltung von Konten, Zahlung von Rechnungen, Abwicklung von Bankgeschäften.

  • Abschluss oder Kündigung von Verträgen (z. B. Mietverträge).

  • Verwaltung von Vermögen, Immobilien oder Schulden.

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3. Behördliche und rechtliche Angelegenheiten

  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten.

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​4. Wohnangelegenheiten

  • Entscheidungen über den Umzug in ein Pflegeheim.

  • Verwaltung oder Kündigung des Mietverhältnisses.

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