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VORSORGE / GENERALVOLLMACHT

Wenn die eigenen Geschäfte & Angelegenheiten z.B. durch Unfall oder Krankheit, nicht mehr selbst geregelt werden können, ist es wichtig, dass eine Vorsorgevollmacht zum diesem Zeitpunkt vorliegt.

Somit können eine oder mehrere Personen im Sinne des Vollmachtgebers Entscheidungen für den Betroffenen treffen.

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Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge zur Erledigung von finanziellen, organisatorischen und medizinischen Angelegenheiten.

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Den Umfang der Vollmacht legt der Vollmachtgeber i.Vorfeld fest. Somit können daher alle oder auch nur einzelne Teilbereiche bevollmächtigt werden.

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