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VORSORGE / GENERALVOLLMACHT

Für den Fall, dass man aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, ist eine Vorsorgevollmacht von entscheidender Bedeutung.

 

Dadurch können eine oder mehrere bevollmächtigte Personen im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen treffen.

Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument zur Vorsorge, das die Regelung finanzieller, organisatorischer und medizinischer Belange ermöglicht.

Der Umfang der Vollmacht wird vom Vollmachtgeber im Voraus festgelegt. Dadurch können entweder alle oder auch nur bestimmte Teilbereiche bevollmächtigt werden.

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